Weitestgehend unbekannt und daher auch kaum genutzt ist die Verbesserung der Altersversorgung durch die sog. Rüruprente.
Die Rürup- oder auch Basisrente genannt, ist eine private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung und als reine Altersvorsorge gedacht. Sie darf weder beliehen, übertragen, noch veräußert oder vererbt werden. Die Basisrente ist als monatliche Leibrente angelegt und beginnt nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres.
Bei der Rürup- oder Basisrente können ledige bis zu 20.000,- € und verheiratete bis zu 40.000,- € im Jahr aufwenden und als sog. Altersvorsorgeaufwendungen von der Steuer abziehen. Allerdings erfolgt der Steuerabzug nicht sofort zu 100% sondern beginnt 2005 mit 60% und wird jedes Jahr um 2% erhöht. Das bedeutet, dass im Jahr 2006 62% der Aufwendungen (von max. 20.000,-/40.000,- €) für die Basisrente von der Steuer absetzbar sind. Bei Arbeitnehmern werden allerdings noch die steuerfreien Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen.
Die Basisrente ist besonders interessant für Selbständige und Freiberufler die keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Sie haben hier die Möglichkeit eine steuerlich geförderte Altersrente aufzubauen.





