Seit am 01.01.2005 das neue Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) in Kraft getreten ist, wird die private Rentenversicherung steuerlich nicht mehr gefördert. Dennoch kann diese Form der privaten Altersversorgung noch sehr interessant sein.
Folgende Vorteile bietet die private Rentenversicherung gegenüber den staatlich geförderten Anlagen:
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Freie Vererbbarkeit
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Freie Verfügbarkeit der Barwerte: Beleihung, Verpfändung, Verkauf.
Bei einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren und einem Rentenbeginn nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt nur eine Ertragsanteilbesteuerung. Der Ertragsanteil ist die Differenz zwischen den eingezahlten Beiträgen und dem verfügbaren Rentenkapital. Die Höhe des steuerpflichtigen Ertragsanteils ist abhängig vom Lebensalter des Rentenbeziehers bei Rentenbeginn. Bei einem Rentenbeginnalter von 60 Jahren ist der Ertragsanteil mit 22% und mit 65 Jahren nur noch mit 18% zu versteuern.





