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            Lebensversicherung
     
Kapitallebensversicherung
 

Seit am 01.01.2005 das neue Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) in Kraft getreten ist, wird die Kapitallebensversicherung steuerlich nicht mehr gefördert. Dennoch kann diese Form der privaten Altersversorgung noch sehr interessant sein.

Folgende Vorteile bietet die Kapitallebensversicherung gegenüber den staatlich geförderten Anlagen:

  • Freie Vererbbarkeit
  • Freie Verfügbarkeit: Beleihung, Verpfändung, Verkauf
  • Bei einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren und einer Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr ist nur die Hälfte des Kapitalertrages zu versteuern (Halbeinkünfteverfahren). Der Kapitalertrag ergibt sich aus dem Auszahlungsbetrag abzüglich der eingezahlten Beiträge.

Bei einer Verrentung der Kapitallebensversicherung erfolgt eine Ertragsanteilbesteuerung. Der Ertragsanteil ist vom Alter der Person bei Rentenbeginn abhängig und beträgt z.B. bei Beginn der Rentenzahlung mit 65 Jahren nur 18%.