Wie oft haben Sie schon in den Verkehrsmeldungen den Warnhinweis gehört, dass sich Hunde oder Pferde auf der Fahrbahn befinden? Sicherlich recht häufig. Aber haben Sie sich schon einmal überlegt, welche Kosten auf den Halter eines solchen Tieres zukommen? Die Kosten reichen in solch einem Fall vom Einsatz der Polizei bis hin zu den Kosten für einen daraus resultierenden schweren Verkehrsunfall. Hier können schnell Schäden von mehreren 10.000 € bis hin zu Millionenschäden zusammenkommen. Auch für solche Schäden haften Sie als Tierhalter in unbegrenzter Höhe. Presseberichte und Statistiken der Versicherer belegen, dass in Deutschland jährlich mehrere Tausend Schadenfälle durch Tiere (insbesondere Hunde) verursacht werden. Dabei reichen die angerichteten Schäden von zerrissener Kleidung über schlimme Bisswunden bis hin zu schweren Verkehrsunfällen. Wegen der Unberechenbarkeit der Tiergefahr sieht das Bürgerliche Gesetzbuch für Personen, die mit Tieren umgehen, eine strenge Haftung vor. Das Risiko des Tierhalters ist damit nicht mehr nur auf ein Verschulden beschränkt sondern ergibt sich teilweise schon aus der Haltung des Tieres. Daher ist die Haltung von Hunden, Pferden, Rindern, sonstigen Reittieren und wilden Tieren in der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Für diese Risiken benötigen Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.






