Wenn Sie aus Leichtsinn oder Unachtsamkeit eine Person oder Sache schädigen, zerstören oder verletzen, müssen Sie laut Gesetzgeber (Bürgerliches Gesetzbuch § 823 ff.) für diesen Schaden aufkommen. Dies gilt für alle Lebensbereiche. Ob Sie im Alltag, beim Sport oder in der Freizeit einen Menschen verletzen, als Radfahrer oder Fußgänger einen Verkehrsunfall verursachen: Sie müssen für diese Schäden haften. Dabei können die finanziellen Folgen eines solchen Ereignisses sehr schnell Ihren finanziellen Rahmen sprengen: Besonders bei Personenschäden können Kosten in Millionenhöhe entstehen, für die Sie als Verursacher in unbegrenzter Höhe aufkommen müssen.
Darum ist die Privathaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt und ein unverzichtbarer Teil der Vorsorge für jeden Einzelnen. Die Privathaftpflichtversicherung begleicht berechtigte Schadenersatzansprüche bis zur vereinbarten Deckungssumme und wehrt unberechtigte Ansprüche - notfalls auch vor Gericht - für Sie ab.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt einen großen Teil ihrer privaten Haftpflichtrisiken ab. Nicht versichert sind jedoch Haftpflichtschäden, die sie vorsätzlich begehen. Auch Haftpflichtschäden, die Sie Personen zufügen, die Unterhaltsansprüche an Sie haben oder die mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben sind nicht versichert. Das Gleiche gilt für Haftpflichtschäden an Sachen, die sich in ihrem Besitz oder Eigentum befinden.Bestimmte Risiken, wie zum Beispiel das Halten von Tieren, das Führen von Wasserfahrzeugen, die Vermietung oder Verpachtung von Haus- und Grundbesitz, die Ausübung von Ämtern (auch Ehrenämter) oder auch das Bauherrenhaftpflichtrisiko sind über die Privathaftpflichtversicherung nicht oder nur sehr stark eingeschränkt (Bauherrenrisiko) versichert. Für diese Risiken gibt es eigenständige Haftpflichtversicherungen.






