Wenn auf einer Baustelle Dritte zu Schaden kommen, tragen Sie als Bauherr die Verantwortung. Schnell können Sie auch ungeahnt zur Verantwortung gezogen werden. Passiert zum Beispiel einem Bekannten bei der Besichtigung der Baustelle ein Unfall, haftet der Bauherr. Der Bauherr trägt auch die Verantwortung, wenn die Baustelle unbefugt betreten wird - beispielsweise durch Kinder - und diese durch mangelhafte Sicherung der Baustelle zu Schaden kommen. Ein Schild mit dem Hinweis: „Betreten der Baustelle verboten – Eltern haften für ihre Kinder“ entbindet Sie nicht von der Haftung in einem Schadenfall. Dies gilt auch wenn Sie einen Architekten oder ein Bauunternehmen mit der Bauleitung beauftragt haben.
Mit der Bauherren-Haftpflichtversicherung können Sie sich als Bauherr, als Besitzer eines zu bebauenden Grundstücks oder zu errichtenden Gebäudes in der Bauphase gegen Schadensersatzansprüche Dritter versichern.