Der Versicherer leistet Entschädigung für Sachschäden durch nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse und bei Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Entschädigung wird geleistet für Beschädigungen oder Zerstörungen, zum Beispiel durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Überspannung, Brand und Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler.






