Eine besonders effektive Form der Altersvorsorge ist der Aufbau einer Rente über den Arbeitgeber.
Seit
dem 01.01.2002 besteht für Arbeitnehmer sogar ein gesetzlicher Anspruch
auf betriebliche Altersversorgung durch Gehaltsumwandlung.
Die
häufigste Form der betrieblichen Altersversorgung ist die
„Direktversicherung“ oder die „Pensionskasse“. DerArbeitgeber ist in
diesem Fall der Versicherungsnehmer, der Arbeitnehmer ist die
versicherte Person. Bei der Gehalts- oder Entgeldumwandlung, ist
alleine der Arbeitnehmer von Beginn an begünstigt und nur er hat
Anspruch auf die Leistungen des Vertrages. Bei einem Wechsel des
Arbeitgebers kann der Vertrag durch einen neuen Arbeitgeber fortgeführt
werden.
Arbeitnehmer können von ihrem Gehalt bis zu 4% der
Beitragsbemessungsgrenze, das sind im Jahr 2006 2.520,00 € im Jahr oder
210,00 € im Monat für die Altersversorgung aufwenden.
Dieser
Betrag ist steuerfrei undbis zum Jahre 2008 auch frei von
Sozialabgaben. Je nach Höhe des persönlichen Steuersatzes kann der
Nettoaufwand für die Altersversorgung bis zu 50% geringer sein. Das
bedeutet bei einer Anlage von 210,00 € beträgt der Nettoverzicht nur
105,00 €.
Zusätzlich kann für die betriebliche Altersversorgung
ein Betrag von 1.800,00 € im Jahr steuerfrei aufgewendet werden. Dies
jedoch nur, sofern nicht schon eine betriebliche Versorgung in Form von
Entgeltumwandlung mit pauschaler Besteuerung vor dem 31.12.2004 (nach §
40b EStG) besteht.






